Gutscheinbedingungen

Der Erwerb und die Benutzung der Gutscheine richten sich nach den hier niedergelegten Gutscheinbedingungen der Baden-Württembergischen Bank.

1. Erwerb des Gutscheins

1.1 Sie können Ihren Gutschein an einer der Verkaufsstellen erwerbenoder online über die Internetseite www.stuttgart-city-gutschein.de bestellen. Die Verkaufsstellen sind auf der oben genannten Internetseite ersichtlich.

1.2 Sobald bei einer Online-Bestellung Ihre Zahlung bei der CIS eingegangen ist, übersendet Ihnen die CIS die Gutscheinkarte/n per Post.

1.3 Der Gutschein hat die Form einer elektronisch lesbaren Karte, die eine Kartennummer trägt.

2. Kosten

2.1 Die Kosten für den Gutschein richten sich nach dem Gutscheinwert. Sie können den Gutschein mit einem Wert von EUR 5 bis 100 (Ihr anfängliches Guthaben) aktivieren lassen. Das Guthaben wird nicht verzinst.

2.2 Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer (Ziff. 6) berechnen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von EUR 2 pro Quartal, die vom verbliebenen Guthaben des Gutscheins zum Quartalsanfang abgebucht wird.

2.3 Bei Rücktausch des Gutscheins kann gem. 6.2. eine Bearbeitungsgebühr anfallen.

2.4 Weitere Gebühren entstehen Ihnen nicht, insbesondere nicht bei der Bezahlung mit dem Gutschein. Die teilnehmenden Ladengeschäfte dürfen Ihnen bei der Bezahlung keine zusätzlichen Kosten oder Gebühren in Rechnung stellen.

3. Verwendung

3.1 Mit Ihrem Gutschein können Sie bei teilnehmenden Händlern in Stuttgart (nachfolgend Akzeptanzstellen) bargeldlos bezahlen. Die Akzeptanzstellen können Sie am entsprechenden Türschild erkennen. Außerdem können Sie sich im Internet unter www.stuttgart-city-gutschein.de über die teilnehmenden Akzeptanzstellen informieren. Der Erwerb anderer E-Geld-Produkte ist nicht gestattet.

3.2 Bei jedem Einkauf wird der gezahlte Geldbetrag von Ihrem Guthaben abgebucht. Sie können den Gutschein so oft zur Bezahlung benutzen wie Sie wünschen, vorausgesetzt es befindet sich ein entsprechendes Restguthaben darauf. Sollte bei  einem Einkauf ein Kaufpreis zu zahlen sein, der Ihr aktuelles Guthaben übersteigt, können Sie den darüber hinausgehenden Teil mit einem anderen akzeptierten Zahlungsmittel (beispielsweise mit Bargeld) begleichen.

3.3 Zur Bezahlung mit dem Gutschein in einer teilnehmenden Akzeptanzstelle ist es notwendig, dass Sie diesen bei der Bezahlung vorlegen. Beim Online-Einkauf können Sie mit dem Gutschein nicht bezahlen.

3.4 Sie können den Gutschein nicht zur Bezahlung einsetzen, wenn er – beispielsweise wegen einer Beschädigung oder aufgrund einertechnischen Störung – nicht ausgelesen werden kann.

3.5 Eine an der Kasse vorgenommene Belastungsbuchung kann nicht rückgängig gemacht werden, da der Gutschein nicht wieder aufladbar ist. Auch eine direkte Auszahlung des Guthabens bei den Akzeptanzstellen ist nicht möglich. Selbstverständlich können Sie sich aber das Guthaben an den Rücktauschstellen auszahlen lassen (vgl. 6.2 der AGB) oder aber Ihre Ansprüche gegenüber der Akzeptanzstelle (beispielsweise auf Umtausch oder Rückzahlung des Kaufpreises) wie  gewohnt geltend machen. Eine Rückzahlung geschieht dann nicht durch Aufladung der Karte, sondern durch Auszahlung des Ihnen zustehenden Betrags. Bitte beachten Sie, dass auch bei Einsatz des Gutscheins die jeweilige Akzeptanzstelle Ihr alleiniger Vertragspartner bleibt.

4. Guthabenprüfung

Sie können jederzeit den aktuellen Stand Ihres Guthabens an den Verkaufsstellen sowie an den Kassen der teilnehmenden Akzeptanzstellen abfragen. Wir sichern Ihr Guthaben, indem wir Ihre Gelder getrennt von anderen Geldern auf einem offenen Treuhandkonto der BW-Bank hinterlegen.

5. Sicherheit

5.1 Der Gutschein ist nicht personalisiert, also nicht Ihrer Person zuordenbar. Sie sollten ihn deshalb genauso sicher verwahren wie Bargeld. Falls Ihnen der Gutschein abhandenkommt, können wir Ihr Guthaben nicht ersetzen. Dies gilt auch im Falle einer missbräuchlichen Verwendung des Gutscheins durch einen Dritten. Da der Gutschein nicht personalisiert ist, kann er auch im Fall des Verlusts oder der missbräuchlichen Verwendung nicht gesperrt werden.

5.2 Sie können den Gutschein auf Dritte übertragen.

6. Gültigkeitsdauer

6.1 Der Gutschein ist ab dem Tag des Gutscheinkaufs für einen Zeitraum von drei Jahren zum Jahresende gültig. Wenn der Gutschein abgelaufen ist, können Sie ihn nicht mehr zur Bezahlung einsetzen. Sie können das Ablaufdatum an den Verkaufsstellen erfragen.

6.2 Sie können jederzeit den Gutschein zurückgeben und sich Ihr Guthaben auszahlen lassen. Bei einem Rücktausch vor Ablauf der Gültigkeitsdauer berechnen wir Ihnen eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 5. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist der Rücktausch für Sie kostenlos. Für die Rückgabe und die Auszahlung müssen Sie einen Antrag auf Rücktausch ausfüllen. Das Formular erhalten Sie an den Verkaufsstellen. Für die Rückzahlung wenden Sie sich bitte unter Vorlage des Gutscheins und eines amtlichen Ausweisdokumentes an die auf dem Formular benannte Rücktauschstelle. Bei einem Rücktausch über EUR 20 ist die Bank nach geldwäscherechtlichen Bestimmungen verpflichtet, den Empfänger anhand eines Ausweises zu identifizieren. Dabei werden Ihre persönlichen Daten (Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und (Wohn-)Anschrift) erfasst und 10 Jahre unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen archiviert. Nach der Prüfung Ihrer Identität zahlen wir Ihnen Ihr verbliebenes Guthaben aus, wobei wir bei einem Rücktausch vor Ablauf der Gültigkeitsdauer vom Rückzahlungsbetrag eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 5 abziehen.

7. Informationen zu Zahlungsdienstleistungen

7.1 Da der Gutschein als Zahlungsmittel eingesetzt werden kann, sind wir gesetzlich zu den folgenden Informationen verpflichtet:

7.2 Als Herausgeber des Gutscheins treten wir, die Baden-Württembergische Bank, Kleiner Schlossplatz 11, 70173 Stuttgart, als Zahlungsdienstleister auf. Wir sind eine unselbstständige Anstalt der Landesbank Baden-Württemberg nach deutschem Recht mit Sitz in Stuttgart. Wir sind im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRA 12704 eingetragen und als Kreditinstitut von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn beaufsichtigt. Die Landesbank Baden-Württemberg wird im Unternehmensregister der BaFin geführt. Sie können mit uns postalisch oder jederzeit auch über die E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! in Kontakt treten.

7.3 Während der Gültigkeit des Gutscheins können Sie jederzeit die Übermittlung der Vertragsbedingungen sowie der in Art. 248 § 4 EGBGB genannten Informationen in Textform verlangen. Diese Informationen erhalten Sie zu den regulären Öffnungszeiten an den Verkaufsstellen oder unter www.stuttgart-city-gutschein.de.

7.4 Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Bank besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Bundesverband öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Adresse zu richten: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB), Kundenbeschwerdestelle, Postfach 110272, 10832 Berlin. Näheres regelt die Verfahrensordnung, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 1253, 53002 Bonn, eingelegt werden.